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Mitteilung
Uber die Gewéhrung einer Unterhaltsleistung (Rechtswahrungsanzeige)
geméll § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Sehrgeehrter I T *
Sie werden davon unterrichtet, dass Ihr Kind
wohnhaft bei seiner Mutter, Frau. — — " _ ‘_ ‘ ,
nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender
IVIUtter und Vater durch Unterhaltsvorschusse oder -ausfaIIeistungen ( Unterhaltsvorschussgesetz)
vom 23. Juli 1979 (BGBI. I S. 1184) eine Unterhaltsleistung seit dem 24.03.2011
in Hohe von derzeit 180,00 € monatlich von hier erhéilt.
Das Kind hat gegen Sie einen biirgerlich - rechtlichen Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff
Bijirgerliches Gesetzbuch (BGB).
— Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen.
sane - 2 -
_ Nach § 7 des obengenannten Gesetzes sind die Anspruche des Kindes gegen Sie in Héhe der von
/ hier gewahrten Unterhaltsleistung auf das Land Bremen zugunsten des obengenannten
Unterhaltsleistungstragers Ubergegangen.
Sie kénnen Zahlungen an das Kind mit befreiender Wirkung nicht mehr Ieisten und sind vcrbehaltlich
Ihrer btirgerlich-rechtlichen Leistungsfahigkeit von dem obengenannten Leistungstrager auch fur die
Vergangenheit in Anspruch zu nehmen. .
Zur Prufung, ob und gegebenenfalis in welchem Umfang ein Ubergang der Anspruche bewirkt
werden kann, werden Sie gebeten, innerhalb zwei Wochen die beigefiigte Erklarung mit den
erforderiichen Nachweisen ausgefullt zuriickzusenden oder hier nach Terminvereinbarung
vorzusprechen, damit die Angelegenheit mit Ihnen persdnlich vernandelt werden kann.
Nach § 6 Abs. 1 Unterhaitsvorschussgesetz sind Sie verpflichtet, die erforderlichen Auskiinfte zu
» erteiien. Scbald die Uberprufung, ob und in welchem Umfang Sie zur Zahiung von
Unterhaltsbeitragen herangezogen werden kijnnen, abgeschlossen ist, erhalten Sie weitere
Nachricht.
Mit freundlichen GriJf3en
Im Auftrag
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich in allen Fragen Ihrer Unterhaltsangelegenheit direkt an Frau........
Tel. L-- -———: beim Amt flir Soziale Dienste, Sozialzentrum
Vahr/SchwachhausenIH0rn-Lehe, -UnterhaIt!F0rderungen-,