Sehr geehrter Herr
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft dürfen wir aus rechtlichen Gründen nur eintragen, wenn
die Mitteilung von Mitglied selbst unterschrieben wurde. Wenn dies nicht möglich ist, benötigen wir
die Kopie einer Vollmacht.
Wichtig für die Antwort: Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht
mindestens drei Monate vor Ende des Beitragsjahres schriftlich gekündigt wird.
Freundliche Grüße