błagam o tłumaczenie tego tekstu

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błągam o przetłumaczenie tego tekstu. ogólnie tekst rozumiem ale musze się upewnić. jest to dla mnie bardzso ważne.

Achtung Nepp: erotic-load.net

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Es sind wieder einmal Nepper am Werk. Diesmal eine Firma mit Sitz in der Schweiz, die das Portal erotic-load.net betreibt. Wer mal nach dieser Website googelt, stellt fest, dass es sehr viele Gästebucheinträge nach folgendem Muster gibt:


Ich finde den Aufbau der Seite sehr gut. Macht weiter so.

Als Absender steht häufig: [email] und wenn die Möglichkeit besteht, dass auch eine Homepage angegeben werden kann, steht hier eben stets: http://www.erotic-load.net.

Das Impressum auf der Website ist allumfassend…

Owner: Web Entertainment Inc, Suite 1, Mec Complex, Avenue D’Aroha, Mahe, Seychelles. [email]
Service Provider: Heaven GmbH, Bahngleis 1A, 8212 Neuhausen, Schweiz. [email]

Die Firma wirbt damit, dass kostenlos Erotik-Clips angesehen werden können. Doch registriert man sich und übergeht den Link “accept terms of use” erhält man einige Tage später eine Mail, in der man aufgefordert wird, innerhalb der nächsten 7 Tage 95 Euro für das georderte 12-Monats-Abo u.a. auf ein Konto bei der Sparkasse Hochrhein, Kontonr: 77035798, BLZ: 68452290, IBAN: DE186845229[tel]zu überweisen. Exakt 7 Tage später folgt schon die erste Mahnung. Im Übrigen unterscheidet sich die Adresse im Impressum mit der in der E-Mail: ABC Media GmbH, Im Hang 3, 8903 Birmensdorf, Schweiz.

Allein in den erwähnten “terms of use” steht der Betrag von 95 Euro. Das ist allerdings rechtswidrig, gemäß einem Urteil des Landgerichtes München, Aktenzeichen 161 C 23695/06. Bei der Verbraucherzentrale gibt es Formschreiben, in denen u.a. auf ein weiteres Urteil des Landgerichtes München mit dem Aktenzeichen 30 S 10495/06 verwiesen wird. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist.

Bei Yahoo! Clever habe ich gelesen, dass eventuell neben Rechnung und Mahnung noch Schreiben vom Anwalt und einem Inkassodienst aus dem arabischen Raum folgen. Wie gesagt, es gibt Formschreiben bei der Verbraucherzentrale. Wenn man antwortet, sollte man diese Schreiben dann per Einschreiben in die Schweiz schicken.

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