Bardzo proszę o przetłumaczenie ,jeśli to nie sprawi kłopotu
ich möchte sie bitten ,bis zum 11.03.2009 nach dem VwVfG , sich schriftlich (nicht fernmündlich ) oder zur Niederschrift, in der oben bezeichneten Behörden zum Sachverhalt zu äußern. Sollte der Termin nicht eingehalten werden,wird nach Aktenlage entschieden und die Fahrerlaubnis für Sie kostenpflichtig entzogen