Witam.
Zwracam się z nietypową prośbą o wsparcie przy tłumaczeniu korespondencji z niemieckim urzędem ds. kombatantów, prośba tym bardziej nietypowa gdyż korespondencja jest długa oraz problematyczna, jednakże jest to bardzo ważna korespondencja.
Pozdrawiam
Cytat:
Deutsche Dienststelle
für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht
Ihr Schreiben vom: 19.07.2011
der Deutschen Dienststelle (WASt) sind bezüglich Ihres Anliegens Feststellungen möglich. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass gemäß Verwaltungsgebührenordnung des Senats von Berlin in der Fassung vom 7. Dezember 2001 für Auskünfte aus den hier verwalteten Unterlagen Gebühren erhoben werden müssen, die sich in der Regel auf 8,- € pro angefangene beauskunftete Seite belaufen (siehe auch Erläuterungen auf der Rückseite). Bitte beachten Sie im Einzelnen die folgenden kenntlich gemachten Hinweise
□ Die genaue Höhe der Verwaltungsgebühren lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, sie könnte sich jedoch auf bis zu € belaufen. Bitte schicken Sie mir die anliegende Einverständniserklärung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Schreibens ausgefüllt zurück. Andernfalls gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen, sondern warten Sie die Zahlungsaufforderung ab.
ö Die Verwaltungsgebühren belaufen sich auf €. Der fällige Betrag ist bitte unbar durch
internationale Zahlungsanweisung auf das Konto bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Berlin, Zahlungsempfänger: Landeshauptkasse Berlin, zu Gunsten der Deutschen Dienststelle (WASt), Kassenzeichen: 993[tel]zu begleichen. In jedem Fall ist unbedingt das oben genannte Geschäftszeichen anzugeben.
□ Sobald die Landeshauptkasse Berlin Ihre Zahlung bestätigt hat, erhalten Sie die Auskünfte.
Bitte beachten Sie auch die Informationen/Hinweise auf der folgenden Seite und überweisen Sie nur den fälligen Betrag!
In Zusammenhang mit den Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Auskunftswünschen weise ich Sie vorab auf Folgendes hin:
£><] Die Personalunterlagen des Betreffenden (z. B. Wehrpass, Wehrstammbuch, Soldbuch) sind in unserem Hause nicht überliefert. Unsere Auskünfte müssen sich daher auf andere Primärquellen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS oder anderer militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des II. Weltkrieges (u. a. Erkennungsmarkenverzeichnisse und Verlustunterlagen) beschränken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Einzelfällen greifen wir auch auf Sekundärmaterial, wie z. B. die hier vorhandene Kriegsliteratur, zurück.
□ Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende weitere Informationen bzw. Unterlagen: Bitte geben Sie uns Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort bekannt.
□ Bitte geben Sie uns weitere Hinweise zu den Personalien des Betreffenden (nach Möglichkeit Geburtsdatum und -ort) bekannt.
□ Welchen Truppenteilen gehörten Sie zu welchen Zeitpunkten an (ggf. Feldpostnummer)?
□ Welchen Truppenteilen gehörte der Betreffende zu welchen Zeitpunkten an?
□
IE] Auf Grund der unserer Dienststelle vorgegebenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht des Betreffenden. Im Todesfall des Betreffenden ist das Einverständnis des nächsten Angehörigen (der Witwe, falls verstorben von den Abkömmlingen ersten Grades) erforderlich.
3 Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage sich auf bis zu 8 Monate belaufen kann.
□
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Kuhn
Anlage
Ich bitte um Verständnis, wenn wir im Sinne einer möglichst schnellen und Kosten sparenden Bearbeitung diese vereinfachte Form der Benachrichtigung gewählt haben.
Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen:
Für die Festsetzung der Verwaltungsgebühren ist die Verwaltungsgebührenordnung in der Fassung der 25. Veränderungsverordnung vom 07.12.2001 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 52, S. 632, am 15.12.2001) maßgebend. Danach fällt pro angefangene Seite eine Grundgebühr von 4,60 € an. Für die auszuführenden Amtshandlungen werden Zuschläge, je nach Umfang der Arbeiten, von mindestens 2,56 € erhoben. Bei besonderen Schwierigkeiten können die Zuschläge bis zu 25,56 € betragen. Im Rahmen einer Vereinheitlichung hat die Deutsche Dienststelle (WASt) einen Zuschlag von 3,40 € festgesetzt, so dass sich in Addition mit der Grundgebühr ein Regelbetrag von 8,00 € pro angefangene beauskunftete Seite ergibt. In Einzelfällen kann jedoch davon abgewichen werden. Für gefertigte Kopien werden 0,50 € pro Seite berechnet. Die Verwaltungsgebühren sind unabhängig von der Bewertung unserer Auskunft durch den Antragsteller zu entrichten.
Der Senat von Berlin hat am 29. März 1994 die „Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt-Verordnung)" beschlossen (veröffentlicht am 09.04.1994 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 15, S. 107): § 6 Datenübermittlungsbefugnis an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
(1) Personenbezogene Daten dürfen an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermittelt werden, wenn 1. der Betroffene einwilligt oder 2. ein Interesse an der Auskunft glaubhaft dargelegt wird und
a) der nächste Angehörige des Betroffenen einwilligt,
b) eine Einwilligung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur unter einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erreicht werden kann und auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu vermuten ist, dass der Betroffene oder dessen nächster Angehöriger einwilligen würde oder
c) das Interesse an der Aufklärung des Einzelschicksals die schutzwürdigen Belange des Betroffenen erheblich überwiegt.
edytowany przez geosparta: 22 sie 2011