Proszę o tłumaczenie na polski

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Unter Bezugnahme auf Ihre schriftliche Anfrage vom 03.11.2011 können wir Ihnen mitteilen, dass es Ihnen frei steht, sich der mit Verfügung vom 08.09.2011 rechtskräftig angeordneten Fahreignungsuntersuchung bei einer gleichwertigen anerkannten verkehrsmedizinischen Fachstelle des Strassenverkehrsamtes in Polen zu unterziehen.

Diesfalls bitten wir Sie, uns im Anschluss an die Untersuchung das entsprechende Gutachten in einer unserer Amtssprachen (deutsch oder französisch) zuzustellen. Zudem haben Sie uns ebenfalls eine Bestätigung zuzustellen, in welcher ersichtlich ist, dass es sich bei der Untersuchungsstelle um eine anerkannte Fachstelle des Strassenverkehrsamtes von Polen handelt.

Sollten Sie sich der Untersuchung bis Mitte März 2012 weder in der Schweiz noch in Polen unterzogen haben, wird davon ausgegangen, dass Sie zur Zeit auf die angeordnete Untersuchung verzichten.