Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung
das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde gemäß §170 Abs.2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Wegen der noch in Frage stehenden Ordnungswidrigkeiten wurde der Vorgang an die zuständige Bußgeldstel (Kreisverwaltung Westerwaldkr. - Bußgeldstelle-,Montabaur) abgegebenle .