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- Frau Wos hat seit 8.4.2005 keine Arbeitsangebote erhalten.
- Ein Deutschkurs wurde angeboten, dem Arbeitsmarktservice ist bekannt, ob dieser auch absolviert wurde.
- Es ist nicht sinnvoll bzw. statthaft rückwirkend Aussagen betreffend Arbeisgenehmigung zu treffen, da mehrere Faktoren im Hinblick auf eine Beschäftigungsbewilligung ausschlaggebend sind.

POZDR.

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