prosze o przetłumazenie takiego tekstu...
- Frau Wos hat seit 8.4.2005 keine Arbeitsangebote erhalten.
- Ein Deutschkurs wurde angeboten, dem Arbeitsmarktservice ist bekannt, ob dieser auch absolviert wurde.
- Es ist nicht sinnvoll bzw. statthaft rückwirkend Aussagen betreffend Arbeisgenehmigung zu treffen, da mehrere Faktoren im Hinblick auf eine Beschäftigungsbewilligung ausschlaggebend sind.
POZDR.