Als fakultative Aktanten bezeichnet man Glieder, die im Kontext weglaßbar sind.
Ein Aktant ist dann fakultativ, wenn er ohne Gefahr für die grammatikalische Richtigkeit des Satzes eliminiert werden kann.
Demnach ist in: ‚Sie wartet auf ihn.‘ das Glied ‚auf ihn‘ fakultativ, da auch der Satz ‚Sie wartet.‘ grammatikalisch richtig ist.
In: ‚Sie besucht ihn.‘ das Glied ‚ihn‘ obligatorisch, da der Satz ‚Sie besucht.‘ grammatikalisch falsch ist.
Glieder, die prinzipiell bei allen Verben auftreten können und in ihrer Gestalt (z.B. Fall, Wortart...) nicht vom betreffenden Verb determiniert sind, nennt man freie Angaben. freie Angaben sind nicht vom Verb abhängig, sondern sie können beliebig in jedem Satz hinzugefügt bzw. weggelassen werden.