Vor zwei Monaten habe ich bei Ihnen einen tragbaren CD-Player bestellt und erhalten. Leider muss ich Ihnen heute mitteilen, dass er kaputt ist. Die CDs wurden von Anfang an nicht richtig eingezogen. Man musste die Taste mehrmals drücken, erst dann funktionierte das Gerät. Auf dem Gerät sind noch vier Monate Garantie. Ich schicke deshalb das Gerät züruck. Ich darf Sie bitten, das Gerät entweder zu reparieren oder umzutauschen. Falls das nicht möglich ist, würde ich Sie um Erstattung des Kaufpreise bittet. In sechs Wochen kehre ich in meinem Heimat zurück. Ich möchte das Gerät natürlich gern mitnehmen. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Angelegenheit möglichst umgehen klären und mich dann benachrichtiegen würden.