1. Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil ZU DIESER ZEIT Deutscher ist….
2. Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).
Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, haben in der Regel mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr MÜSSEN sie gem. § 29 StAG gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde ERKLÄREN, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen (Erklärungspflicht).
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit