Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben:
- Arbeitslose, sofern sie erwerbsfähig sind
- Arbeitnehmer (wenn sie weniger verdienen, als die Leistungen nach dem SGB II ausmachen würden)
- Selbständige
- Personen, die sich in einen Umschulung befinden
- Personen, die eine Maßnahme der Arbeitsförderung durchführen
- Ausländer mit Arbeitserlaubnis (oder bei denen die Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vorliegen)
- erwerbsgeminderte Personen, soweit sie mehr als 3 Stunden arbeiten können
und
bedürftig sind.
Wklejam po Niemiecku jest to bardziej wiarygodne wedlug Mnie z Arbeitsamtu to ostatnie dotyczy Polakow czyli jak masz Arbeitserlaubnis