eit dem 1. Januar 2005 hat das neue Zuwanderungsgesetz einige Vorteile für ausländische Studenten, die jobben möchten, gebracht. Hier das wichtigste in aller Kürze:
Die bislang geltende „90-Tage-Regelung“ für Studierende wird flexibilisiert; es dürfen künftig auch 180 halbe Tage ohne Arbeitsgenehmigung gearbeitet werden. Dies ist zwar auch jetzt schon möglich, jedoch wird dies nun gesetzlich geregelt. Studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung sind zukünftig ohne zeitliche Einschränkung möglich.
http://www.ku-eichstaett.de/Internationales/incoming/leben-in-ei-in/arbeitserlaubnis.de
moze jednak ta niemiecka stronka bardziej wiarygodna(nowe od 2005)