Naja, ganz so einfach ist es nicht. "Freizügigkeit" für polnische Staatsangehörige gibt es auch noch nicht 100 Prozent. Und sie ist Ukrainerin. Damit hat sie in den deutschen Ämtern ein sehr schlechtes Image, ich möchte jetzt nicht weiter darauf eingehen, welche Vermutungen bei der Ausländerbehörde enstehen.
Das läuft - so meine Befürchtung - auf eine juristische Klärung hinaus - die aber dauert sehr lange...
Mein Rat: Persönlich mit Heiratsurkunde und Geburtsschein des Kindes beim deutschen Botschafter vorsprechen und um "Familienzusammenführung" bitten.