Rechte und Pflichten deutscher Staatsbürger
Die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelt Rechte und Pflichten, die für Ausländer
nur eingeschränkt oder überhaupt nicht bestehen; Rechte und Pflichten, die nur
Deutschen vorbehalten sind – im Gegensatz zu den Menschenrechten, die allen,
unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus, zustehen.
Zu den wichtigsten Rechten der Deutschen gehören:
- Das Recht auf Freizügigkeit
erlaubt es, sich überall in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten und
einen Wohnsitz zu begründen.
- Die Versammlungs- und Vereinsfreiheit
gestattet es, sich ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln,
und räumt das Recht ein, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
- Die Berufsfreiheit
gibt das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
- Das Auslieferungsverbot
schützt Deutsche vor einer Auslieferung ins Ausland.
- Das Widerstandsrecht
gibt allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es
unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen.
- Nach dem Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst
hat jeder Deutsche nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.
- Das allgemeine Wahlrecht
erlaubt es Deutschen, sich an Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und
Europawahlen zu beteiligen.
- Rechte aus internationalen Vereinbarungen räumen Deutschen Reisefreiheit
ein und gewähren ihnen konsularischen Schutz durch die deutschen
Auslandsvertretungen. Sie sind gleichzeitig Unionsbürger und genießen als
solche Freizügigkeit, Niederlassungs- und Berufsfreiheit in sämtlichen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Zahl der besonderen, nur für Deutsche geltenden Pflichten ist sehr viel kleiner;
dazu gehören:
- die Wehr- und Zivildienstpflicht
für deutsche Männer, im Verteidigungsfall unter bestimmten Voraussetzungen
auch für deutsche Frauen, und
- Pflichten zur Übernahme von Ehrenämtern,
wie z. B. als Wahlhelfer oder Laienrichter.
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Einen dem Grundrechtskatalog entsprechenden Katalog an Grundpflichten kennt
unsere Verfassung nicht; dies entspricht auch nicht dem demokratischen
Selbstverständnis: Der Bestand des demokratischen Rechtsstaates hängt von der
Einsicht und Bereitschaft jedes Staatsbürgers ab, sich als ein Teil des Staatsvolkes
zu verstehen und nach seinen Möglichkeiten dem Wohle des deutschen Volkes zu
dienen.
Die selbstverständliche Verbindung von staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten ist
Ausdruck des nicht reglementierbaren, aber unverzichtbaren Willens jedes
Einzelnen, sich in wesentlicher Hinsicht als gleich und zum Gemeinwesen
zugehörig zu begreifen.