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Das 'Haager Programm' benannt nach dem Ort der Veröffentlichung Den Haag, wurde im November 2004 vom Europäischen Rat angenommen.
Das Haager ist ein program für eine engere Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich Justiz und Inneres. Ziel des Programmes ist die Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Im Vordergrund steht hierbei die Einwanderungs- und Asylpolitik der EU-Mitgliedstaaten.
Das Ziel des Aufbaus eines EU-weiten 'Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts' wurde auf dem EU-Gipfel von Tampere im Jahr 1999 beschlossen. Das 'Tampere-Programm' war ein fünfjähriges Arbeitsprogramm, das 2004 zu Ende ging.
Im Juni 2004 hat die Kommission eine Mitteilung vorgestellt, in der sie die Umsetzung der Tampere-Agenda bewertet und Leitlinien für das künftige Arbeitsprogramm im Bereich Justiz und Inneres festlegt.
Im Anchluss an die Ministerratstreffen im Juli und Oktober 2004 stellte der niederländische Ratsvorsitz ein neues Programm für Justiz und Inneres für den Zeitraum 2[tel]vor. Dieses Programm läuft nun unter der Bezeichnung 'Haager Programm' für Freiheit, Sicherheit und Recht.
Am 10. Mai 2005 hat die Kommission einen Fahrplan für die Umsetzung des Haager Programms vorgelegt. In ihm werden zehn Schwerpunktbereiche festgelegt.
Die Zehn Schwerpunkte sind:
1.Stärkung der Grundrechte und der Unionsbürgerschaft - Die Union will die Wahrung der Grundrechte in den europäischen Politiken kontrollieren und fördern. Ein besonderes Augenmerk richtet die Kommission auf die Rechte des Kindes; außerdem führt sie ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fort. Ferner setzt sie sich für die Bekämpfung von Diskriminierung in jeder Form und für die Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ein. Schließlich muss den Unionsbürgern die Ausübung der ihnen aus der Unionsbürgerschaft erwachsenden Rechte, wie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, das Europawahlrecht und das Recht zur Teilnahme an den Kommunalwahlen erleichtert werden.
2.Bekämpfung des Terrorismus - Die Kommission setzt auf Terrorismusprävention und Informationsaustausch. Sie möchte die Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen den Terrorismus unterstützen und richtet ihr Hauptaugenmerk auf die Aspekte Anwerbung von Terroristen und Finanzierung des Terrorismus sowie andererseits Prävention, Risikoanalyse, Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen und Folgenbewältigung. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die externe Kooperation mit Drittstaaten. Diese Ziele möchte die Kommission unter anderem mit folgenden Maßnahmen erreichen: Vorschläge zur Stärkung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere durch besseren Informationsaustausch, europäischer Rahmen für den Datenschutz in diesem Bereich, Mitteilung über die Radikalisierung und die Rekrutierung für den Terrorismus, Mitteilung über den Schutz wichtiger Infrastrukturen, Mitteilung über die Prävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,
3.Ausgewogenes Konzept zur Steuerung der Migrationsströme - Die Kommission will ein neues ausgewogenes Konzept zur Steuerung der legalen Migrationsströme und zum Umgang mit der illegalen Zuwanderung erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und des Menschenhandels, insbesondere mit Frauen und Kindern.
4.Gemeinsames Asylverfahren - Die Kommission strebt die Einführung eines einheitlichen und effizienten Asylverfahrens an. Schon in Kürze wird sie einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer Daueraufenthaltsberechtigung für Flüchtlinge vorlegen und mittelfristig, wenn die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften bewertet worden ist, ein gemeinsames Verfahren und einen einheitlichen Status für Flüchtlinge vorschlagen.
5.Maximierung der positiven Auswirkungen der Einwanderung - Integration ist ganz wesentlich, um Isolation und soziale Ausgrenzung von Einwanderergruppen zu verhindern. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten, ihre diesbezüglichen Maßnahmen voranzutreiben, durch die das gegenseitige Verständnis und der Dialog der Religionen und Kulturen gefördert werden.
6.Integrierter Schutz an den Außengrenzen der Union - Innerhalb der Europäischen Union ist uneingeschränkt Freizügigkeit gewährleistet, weil an den Binnengrenzen die Personenkontrollen abgeschafft worden sind. Das bedeutet, dass an den Außengrenzen intensivere Kontrolle und Überwachung erforderlich sind.
7.Datenschutz und Informationsaustausch im richtigen Verhältnis - Der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden ist für die effiziente Bekämpfung des Terrorismus und der Verfolgung grenzübergreifender Kriminalität von wesentlicher Bedeutung.
8.Organisierte Kriminalität: Ausarbeitung eines strategischen Konzepts - Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfordert eine bessere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Zoll. Zu den primären Aufgaben in diesem Bereich gehört die Erarbeitung eines Modells für kriminalpolizeiliche Verfahren. Ferner plant die Kommission eine Mitteilung über die „Ausarbeitung eines strategischen Konzepts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität".
9.Ein leistungsfähiger europäischer Rechtsraum für alle - Der Rechtsschutz muss gewährleistet sein, um gerichtliche Entscheidungen zu erwirken und vollstrecken zu lassen. Damit gegenseitiges Vertrauen entstehen kann, muss die EU Maßnahmen ergreifen, wie die Festlegung prozessualer Mindeststandards, die insbesondere die Achtung des Verteidigungsrechts gewährleisten.
10.Verantwortung und Solidarität gemeinsam ausüben.
Die Einwanderungs- und Asylpolitik sowie die Terrorismusbekämpfung stehen ganz oben auf der Prioritätenliste des Haager Programms. Auf dem Haager Gipfel einigten sich die Staats- und Regierungschefs auch darauf, die qualifizierte Mehrheit und das Mitentscheidungsverfahren künftig auf Asyl, Einwanderung und Grenzschutz auszuweiten. Entscheidungen zu legaler Einwanderung bleiben nach wie vor der Einstimmigkeit unterworfen.
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