Die gesetzliche Altersvorsorge beruht auf dem Generationen- Vertrag. Aktuelle Rentner bekommen Beiträge,
die werden von den Arbeitnehmer entrichtet. Leider die Verlagerung von
die durchschnittliche Lebensdauer immer mehr belastet das System, immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr Rentner finanzieren.
Die Folge daraus ist, dass das Rentenniveau ständig sinkt.
Seit 1990
das durchschnittliche Brutto-Renteniveau in Deutschland ist von 50,2 % bis 43,7 % das Bruttoeinkommen gesunken, das vor in Rente gehen erreicht wird. Bei der heutigen demographischen Entwicklung,
bis 2030 das durchschnittliche Brutto-Rentenniveau wird schätzungsweise noch um 20 % sinken. Renteneintrittsalter in Deutschland beträgt zurzeit 65 Jahre
67 mit Ausnahmen fü bestimmte Jahrgänge!) sowohl für Frauen als auch für Männer ( im Vergleich in Polen ist es entsprechend 60 und 65 ). Das Renteneintrittsalter wird vom Jahre 2012 an bis zum Jahre 2029 stufenweise erhöht. Der Übergangsprozess zur Rente mit 67 wird bis zum Jahr 2029 dauern.
Bis 2001
die betriebliche Altersvorsorge waren durch Arbeitgebers (vor allem große Unternehmen) auf freiwilliger Basis angeboten. Ab 2002 besteht ein Rechtsanspruch für jeden Arbeitsnehmer die Sozialversicherung hat. Am häufigsten
treten sie aber in Form sog. Entgeltumwandlug auf.
Beiträge vorsehende durch Arbeitnehmers für gewählte private Sparen -form (z.B. die Rentenversicherung, die Investitionsfonds usw.) sind in der Abrechnung von Lohn abgezogen, dadurch
werden auch von der Einkommensteuer und von den Sozialabgaben entlassen. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer bis zum max. 4 % von sog. Beitragsbemessungsgrenze sparen ( in 2[tel].000 Euro), also 2.640 Euro jährlich.
Das Geld, das an Steuern und Sozialabgaben gespart wird, kann man auf zusätzliche private Vorsorge
herausgeben.
Weil durch die Entlassung eines Teiles des monatlichen Einkommen auch die Arbeitgeber spare, denn häufig Beitrage zur betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber geleistet werden. In Großunternehmen die betriebliche Altersvorsorge sehr oft völlig von den Arbeitgeber finanziert ist.
Die dritte Säule des deutschen Rentensystem bildet die private freiwillige Vorsorge. Ähnlich wie bei betrieblichen Altersvorsorgen
das ausgezahlte Kapital mit Zinsen gehören meistens zu der Person, die spart. Zu Formen der privaten Altersvorsorge gehören z.B die Rentenversicherungen, die Investitionsfonds, Immobilien usw. Private Vorsorge kann auch vom Staat subventioniert sein, wie z. B Riester oder Rürup -Rente.
Riester- Rente ist für sozialversicherungspflichtig Beschäftige vorgesehen, meistens fest angestellt. Die staatliche Förderung besteht aus sog. Grundzulage ( 154 Euro/ Jahr für Alleinstehende; 308 Euro/ Jahr für Ehepaaren ) und sog. Kinderzulage ( 185 Euro/ Jahr für jedes Kind ; 300 Euro/ Jahr für Kinder die nach 2008 geboren wurden.
Wiederum die Rürup -Rente ist auf Personen die ein Gewerbe treiben gerichtet.
Die Beiträge
zur solche Form von sparen kann man steuerlich absetzen. Für das Jahr 2010 ist es 70 % der Beiträge von max. 20.000 Euro/ Jahr ( bei Ehepaaren -40.000 Euro/ Jahr). Die Höhe der Steuerabsetzung wird jedes Jahr schrittweise steigern.
Im Jahre 2030 wird es möglich 100% Beiträge von der Steuer absetzen. Die Krise in der gesetzlichen Altersvorsorge zeigt, dass in der Zukunft die gesetzliche Altersvorsorge nicht reichen wird, um das bisherige Lebensstatus zu erhalten.
Dazu notwendig die zusätzliche private Vorsorge ist.
Das ist besonders wichtig
für denen, die das Gewerbe treiben, weil im Gegenteil zum polnischen System-
generell haben sie kein Pflicht die Beiträge zur gesetzliche Altersvorsorge leisten. Um entsprechende Einkommen in Rentenalter müssen sie sich selbst kümmern.
Fett sind Satzbau- und Sachfehler.