Tak tylko mniej wiecej czy to się trzyma kupy; ), Temat referatu to Prawo konstytucyjne i prawa podstawowe.; ) Dziękuję z góry za pomoc i sam wysiłek że ktoś to przeczyta; ).
Guten Tag meine Damen und Herren. Ich heiße B.D. Ich möchte heute über das Thema "Die Verfassung und die Grundrechte" sprechen. Mein Vortrag besteht aus drei Teilen.
Zuerst spreche ich über die Grundgesetz für Bundesrepublik Deutschland, dann komme ich im zweiten Teil zu einzelnen Grundrechte und im dritten Teil befasse ich mich dann mit Schutz der Grundrechte.
Soweit der erste Teil, Wie die meisten Staaten hat auch die Bundesrepublik Deutschland eine geschriebene Verfassung, die in einer Verfassungsurkunde niedergelegt ist. Diese ist allerdings nicht als Verfassung bezeichnet, sondern trägt die Überschrift Grund¬gesetz,. Das hat historische Gründe. Als nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen, der britischen und der französischen Besatzungszone die Bun¬desrepublik Deutschland gebildet wurde, hielt der neue Staat seine Verfassungs¬ordnung für „provisorisch" und wählte deswegen nicht die Bezeichnung „Ver¬fassung", sondern den neutralen Begriff „Grundgesetz", weil die Bürger im Osten Deutschlands von der Mitwirkung ausgeschlossen waren. Das war am 1945 Jahr, Großbritannien, Frankreich und die USA forderten ihrerseits die Ministerpräsidenten der drei westdeutschen Besatzungszonen auf, eine verfassungge-bende Versammlung einzuberufen, die „eine Regierungsform des föderalistischen Typs" entwerfen sollte. Am 1.9.1948 tagte der Parlamentarische Rat erstmals in Bonn. Die 65 Delegierten waren weit davon entfernt, die Gesellschaft zu repräsentieren, für die sie handelten. Interessanterweise Das Durchschnittsalter lag bei 56 Jahren, nur vier Frauen gab es, zwei Drittel waren Akademiker, es überwogen Juristen, und mehr als die Hälfte hatte einen Doktortitel. War darunter Theodor Heuss, später der erste Bundespräsident, ging davon aus, dass die Arbeit vielleicht zwei Monate dauern würde. Anfang November wollte er wieder an der Universität Freiburg unterrichten. Letztlich musste er fast neun Monate in Bonn bleiben, bis der Entwurf in der dritten Lesung am 8.5.1949 mit 53 zu zwölf Stimmen angenommen wurde und zur Ratifizierung an die Landtage gegeben werden konnte.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist wichtiger Rechtakt und Grundlage für die Staatsform Deutschland. In Grundgesetz befindet sich die Rechte und Freiheiten des Bürgers. Diese Akt regelt Beziehungen zwischen Legislative, Egzekutive und Judikative. Sie ist Grundlage für Gestaltung des Gerichtswesens, der kommunalen Selbstverwaltung und staatlichen Kontrollorgane. Die Grundgesetz ist am wichtigsten Rechtsakt im Deutschland. Sie steht an der Spitze Rechtordnung, vor allem die Grundgesetz durchdringen anderen Rechtsvorschriften, die im Licht Grundgesetz auszulegen sind.
Darüber möchte ich nun im zweiten Teil meines Vortrags sprechen. In meinem Vortrag werde ich mich über die wichtigsten Rechte konzentrieren. Anders als in den meisten Verfassungen stehen im Grundgesetz die Menschen und Bürgerrechte (so genannte Grundrechte) an der Spitze der Verfassungsurkunde. Auch diese Besonderheit ist historisch begründet. Nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt¬herrschaft, die die Menschenrechte aufs Gröbste missachtet
hatte, sollte auch äußerlich klar erkennbar werden, dass die Gewährleistung der elementaren Rechte des Individuums den wichtigsten Teil der Verfassungsordnung der Bundes¬republik darstellt.
Jetzt ich möchte über einzelnen Grundrechte sprechen.
a) Die Menschenwürde
Die meisten Grundrechte sind Menschenrechte, stehen also nicht nur den deut¬schen Staatsangehörigen, sondern allen Bürgern zu. Das gilt natürlich auch für den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 I GG): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
b) Zu Grundrechte gehören auch die Freiheitsrechte sind ganz überwiegend Menschenrechte. Das umfassende Freiheitrecht ist das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Es besteht zwar lediglich im Rahmen der verfassungmäßigen Ordnung, ist also durch jede verfassungsgemäß zustande gekommen Rechtvorschrift beschränkbar, hat trotzdem große Bedeutung. Zu den Menschenrechte gehören auch z.ß Freiheit, Freiheit des religösen oder weltanschaulichen Bekenntnis, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft und z.ß sehr wichtig Versammlungsfreiheit..
c) Neben diesen Freiheitsrechten gehört der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) zu den Grundrechten. Er gewährleistet, dass wesentlich gleiche Sachverhalte gleich und verschiedene Sachverhalte nach ihrer Eigenart verschieden beurteilt werden müssen. Unsachliche Differenzierungen sind dadurch verboten; insbe¬sondere nach dem Geschlecht (Art. 3 II GG) und aus rassischen, religiösen, sprachlichen, politische und ähnlichen Gründen (Art. 3 III GG). Darüber hinaus entnimmt das BVerfG diesem Artikel ein allgemeines Willkürverbot, das danneingreift, wenn die Anwendung eines Gesetzes oder einer sonstigen Rechtsnorm unter keinem Gesichtspunkt mehr als sinnvoll und angemessen angesehen wer¬den kann.
d) Die letzte Gruppe der Grundrechte binden die so gennanten Justizgrundrechte. Dieses Gesetz besagt, dass Niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Er verbindet mit der Grundsatz Nulla Poena Sine Lege und der Anspruch auf rechtliches Gehör. Es ist von größter Bedeutung für Strafrecht in Deutschland.
Zusätzlich zu den aufgeführten Beispielen der Grundrechte sollten Sie die so genannte Unverletzlichkeitsrechte beachten. Zu den Unverletzlichkeitsrechte gehören z.B das Recht auf Leben, die Unverletzlichkeit der Wohnung und Garantie von Eigentum und Erbrecht.
Die Letzten Teil meine Präsentation "Schutz der Grundrechte".
Die Grundrechte haben in der deutschen Rechtswirklichkeit eine außerordentliche Bedeutung. Nicht nur Juristen befassen sich damit, auch den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sind sie. Sie gehören zum Alltag jedes Richters, aber auch jedes Jurastudierenden.
Die ersten Möglichkeiten des Schutzes der Grundrechte ist eine Beschwerde an den Gerichtshof.Die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht nur Programmsätze, sondern „binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittel¬bar geltendes Recht" (Art. 1 III GG). Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, kann sich an die Gerichte wenden (Art. 19 IV GG); es gibt also keinen rechtsfreien Raum, der der gerichtlichen Kontrolle entzogen wäre.
Die zweite Möglichkeit des Schutzes der Grundrechte ist die Verfassungsbeschwerde. In dem Fall, dass ein Gericht Bedeutung Grundrechte nicht ausreichend berücksichtigt hat. Jeder Bürger hat gegen jede gerichtliche Entscheidung, die nicht mehr durch ein Rechtsmittel angegriffen werden kann, die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde ist ein besonderer Rechtsbehelf, der nur darauf gestützt werden kann, dass das Urteil den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt. Zahlreiche Urteile auch der obersten Bundesgerichte sind auf Verfassungsbeschwerde hin aufgehoben worden. Das BVerfG hat dadurch einen erheblichen Beitrag zur Rechtsentwicklung geleistet.
Zusammenfassend möchte ich sagen dass Die Lösung von Fällen ganz gleich ob aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht oder dem Verwaltungsrecht ist ohne Kenntnis und Anwendung der Grundrechte nicht denkbar. Ich finde dass Entfaltung Verfassungsrechts ist sehr wichtig für Grundrechte des Menschen.