witam!czy mógłby mi ktoś to przetłumaczyć? nie znam kompletnie niemieckiego a jest mi to potrzebne.to jest artykuł z kodeksu karnego.będę wdzięczna za pomoc.
Ist auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe zugleich oder ist neben einer Strafe auf eine freiheitsentziehende Maßregel, auf Verfall, Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt, so verjährt die Vollstreckung der einen Strafe oder Maßnahme nicht früher als die der anderen. Jedoch hindert eine zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung die Verjährung der Vollstreckung von Strafen oder anderen Maßnahmen nicht.