Börsenfähige Wertpapiere, auch Effekten genannt, bestehen i. d. R. aus
* dem Mantel: Das ist die Haupturkunde, das Gläubiger- oder Teilhaberrecht verbrieft.
* dem Bogen: Das ist ein in mehrere gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die einzelnen Abschnitte werden Kupon oder Dividendenschein genannt. Gegen die Abgabe eines Kupons bei einer Zahlstelle können Rechte aus der Urkunde geltend gemacht werden, allerdings in Verbindung mit der Vorlage des Mantels. Dies betrifft insbesondere Gewinnausschüttungen bzw. Zinszahlungen, aber auch Wandlungen, Bezug neuer Aktien o. Ä.. Die Kupons verbriefen somit in erster Linie das Ertragsrecht.
http://pl.wikipedia.org/wiki/Papier_warto%C5%9Bciowy_%28prawo%29