Um Ihren Antrag auf unbeschränkte Besteuerung zu bearbeiten, benötigen wir von Ihnen die beigefügte Anlage EU/EWR.
Bitte beachten Sie, dass die Anlage EU/EWR für jedes Jahr einzureichen ist und von der ausländischen Finanzbehörde bestätigt werden muss,
Ihre ausländischen Einkünfte mit jeder Einkunftsart gesondert aufgeführt sein und dürfen nicht in einer Gesamtsumme genannt werden.
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