Nach den Unterlagen der Familienkasse wird Ihr Kind in Kurze die Ausbildung beenden. Die Festsetzung bzw. Bewilligung des Kindergeldes fur Ihr Kind wird deshalb mit Ablauf des Monats Februar 2013 aufgehoben.
Eine Weiterzahlung fur Ihr Kind kann erfolgen, wenn es die Ausbildung fortsetzen sollte. Teilen Sie in diesem Fall bitte der Famillienkasse die Fortsetzung der Ausbildung mit und fugen Sie einen Nachweis uber die Art, den Beginn und den voraussichtlichen Zeitraum dieser Ausbildung bei. Wenn Ihr Kinf beabsichtigt, spatestens vier Monate nach Ausbildungsende eine weitere Ausbildung (z. B. Schule, Lehre, Stadium) aufzunehmen, kann es auch wahrend dieser Ubergangszeit berucksichtigt werden, ohne dass der neue Ausbildungsnachweis abgewartet warden muss. Es genugt, wenn Sie dies der Familienkasse schriftlich mitteilen.
Sofern eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium bereits abgeschlossen wurde, kann eine Berucksichtigung z. B. wahrend einer weiteren Berufsausbildung nur erfolgen, wenn daneben keine Erwerbstatigkeit ausgeubt wird. Eine Erwerbstatigkeit mit bis zu 20 Stunden regekma(escet)iger wochentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhaltnis oder eine geringfugige Beschaftigung i.S.v. par 8,8a Viertes Buch Sozialgesetzbuch ist jedoch unschadlich.
Wenn Sie weiterhin Kindergeld beanspruchen, teilen Sie der Familienkasse bitte mit, ob ihr Kind bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat und – wenn ja – ob es daneben eine Erwebstatigkeit ausubt.