ogromna prosba o pomoc w przetlumaczeniu pisma z Berlina

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Sehr geehrterb Heer





unter hinweis auf das rechtskraftig verhangte fahrverbot werden sie hiermit aufgefordert ihren polnischen fuhrerschein unter angabe des geschaftszeichens unverzuglich zu den akten zu reichen.



Die sofortige ablieferung des fuhrerscheins liegt in ihrem eigenen interesse denn obwohl das fahrverbot bereits seit der rechtskraft der gerichtlichen entscheidung wirksam ist (44abs.2s.1stgb/25abs.2s.1stvg) lauft die verbotsfrist erst von dem tage an , an dem das fahrverbot von der staatsanwaltschaft in dem fuhrerschein eingetragen wurde( 44abs.3s.1stgb/25abs.5stvg). Nach der eintragung erhalten sie ihren fuhrerschein unverzuglich zuruck.



Sollten sie den fuhrerschein nicht binnen einer woche nach zugang dieser aufforderung abliefern , so kann er in der bundesrepublik deutschland durch die polizei beschlagnahmt werde.

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