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Der Konjunktiv (aus spätlateinisch modus coniunctivus, eigentlich „der Satzverbindung dienende Aussageweise“ zu lat. coniungere „verbinden“, „zusammenbinden“) ist im Deutschen neben dem Indikativ und dem Imperativ einer der drei Modi eines Verbs. Der Konjunktiv wird für die Darstellung einer Möglichkeit benutzt und daher auch als Möglichkeitsform bezeichnet.
Im Deutschen gibt es zwei Arten des Konjunktivs: den Konjunktiv I und den Konjunktiv II, die jeweils in die Zeitstufen der Gegenwart, der Vergangenheit und der Zukunft untergliedert sind. Der Konjunktiv I findet seine Hauptverwendung in der indirekten Rede. Der Konjunktiv II wird häufig in Konditionalsätzen genutzt.
In manchen Funktionsarten kann in der korrekten deutschen Standardsprache statt eines Konjunktivs auch der Indikativ verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Konjunktiv I
1.1 Bildung des Konjunktivs I
1.2 Verwendung des Konjunktivs I
1.2.1 Indirekte Rede
1.2.1.1 Gleichzeitigkeit von Geschehen und Wiedergabe durch den Dritten
1.2.1.2 Vorzeitigkeit des Geschehens in Bezug auf die Wiedergabe durch den Dritten
1.2.1.3 Nachzeitigkeit des Geschehens in Bezug auf die Wiedergabe durch den Dritten
1.2.2 Andere Verwendungen
2 Konjunktiv II
2.1 Bildung des Konjunktivs II
2.2 Verwendung des Konjunktivs II
2.2.1 Irrealis
2.2.1.1 Bedingung, deren Eintritt unmöglich oder sehr unwahrscheinlich ist
2.2.1.2 Unwahrscheinliche oder unmögliche Bedingungsfolgen
2.2.1.3 Irrealer Vergleichssatz
2.2.1.4 Zögern, Zweifel bei einer Frage, Vermutung oder Feststellung
2.2.2 Höflichkeitsform
2.3 Konjunktiv II in der indirekten Rede
2.3.1 Ersatzform für den Konjunktiv I
2.3.2 Ausdruck des Zweifels am Inhalt des Berichteten
2.4 Konjunktiv-Form mit „würde“ (Ersatzform des Konjunktiv II)
3 Umgangssprache
4 Konjunktiv in anderen Sprachen
4.1 Englisch
4.2 Latein
4.3 Spanisch
4.3.1 Der Konjunktiv I
4.3.2 Der Konjunktiv II
5 Siehe auch
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Konjunktiv I [Bearbeiten]Der deutsche Konjunktiv I geht der Form nach auf den indogermanischen Optativ Präsens zurück.
Bildung des Konjunktivs I [Bearbeiten]Die Formen des Konjunktivs I werden vom Wortstamm der Grundform (des Infinitivs) gebildet:
An den Stamm (Infinitiv minus -(e)n: lauf·en, sei·n) werden die Konjunktivendungen angefügt. Eine Orientierung ist dabei an den Indikativformen des Präsens, des Perfekts, des Futurs I und des Futurs II möglich.
Beispiel: gehen
Infinitiv Indikativ Präsens Konjunktiv I
gehen du gehst du gehest
er geht er gehe
Die Personalendungen des Konjunktivs I, abgeleitet vom Indikativ Präsens, sind somit folgende:
ich ~e
du ~est
er/sie/es ~e
wir ~en
ihr ~et
sie ~en
Infinitiv Indikativ Perfekt Konjunktiv I
gehen er ist gegangen er sei gegangen
Die Personalendungen des Konjunktivs I, abgeleitet vom Indikativ Perfekt, spiegeln den Konjunktivcharakter im Bestandteil der Hilfsverben „sein“ oder „haben“ wider.
Infinitiv Indikativ Futur I Konjunktiv I
gehen er wird gehen er werde gehen
Infinitiv Indikativ Futur II Konjunktiv I
gehen er wird gegangen sein er werde gegangen sein
Verwendung des Konjunktivs I [Bearbeiten]Indirekte Rede [Bearbeiten]Der Konjunktiv I wird – vor allem in der Schriftsprache – in der indirekten Rede verwendet. Die sprachliche Äußerung einer Person kann von einem Berichtenden indirekt vermittelt werden (indirekte Rede, seltener: abhängige Rede, lat. oratio obliqua). Durch diesen Modus wird kenntlich gemacht, dass nicht die eigene Meinung oder Wahrnehmung, eine eigene Frage oder ein eigener Wunsch berichtet wird, sondern die Äußerung eines Dritten wiedergegeben wird. Die indirekte Rede wird häufig in Protokollen, Berichten oder Ähnlichem verwendet. Bei der indirekten Rede gerät die Rede in Abhängigkeit von Verben des Sagens, des Fragens (auch: indirekte Frage) oder des Wünschens (auch: indirekter Wunsch).
Mein Bekannter sagt, er habe geheiratet.
Zum Zweck der Entschließung, ob zu handeln sei, hat er die Notwendigkeit genau zu prüfen. (indirekte Frage)
Der Gläubiger stellt beim Gerichtsvollzieher den Antrag, dass die Zwangsvollstreckung betrieben werde. (indirekter Wunsch)
In der indirekten Rede verwendet man in der Regel die Form des Konjunktivs I (coniunctivus obliquus). Wenn die Formen des Indikativs und des Konjunktivs I gleich sind, wird auf die Formen des Konjunktivs II zurückgegriffen, um die Mittelbarkeit des Gesagten zu verdeutlichen. Sind auch die entsprechenden Konjunktiv-II-Formen identisch mit Indikativformen, so kann die entsprechende Konjunktiv-II-Form mit „würde“ benutzt werden. Eine Formengleichheit zwischen Indikativ- und Konjunktivformen besteht immer in der 1. und 3. Person Plural (wir/sie) und meist (bei regelmäßigen Verben immer) in der 1. Person Singular (ich). Am häufigsten werden in indirekter Rede Aussagen in der 3. Person wiedergegeben.
Zum Ausdruck der Vorzeitigkeit des Geschehens wird die Vergangenheitsform (Perfekt-Form) des Konjunktivs I, bei Ausdruck der Gleichzeitigkeit die Gegenwartsform (Präsens-Form) des Konjunktivs I, zur Darstellung einer Nachzeitigkeit die Zukunftsform (Futur-Form) des Konjunktivs I verwendet. Der Konjunktiv I nimmt im Deutschen nicht die Tempusform an, die der Hauptsatz aufweist. Als Bezugspunkt für die Beurteilung der Nach-, Gleich- und Vorzeitigkeit ist der Zeitpunkt der Äußerung durch den Dritten maßgeblich. Es ist nicht auf den Zeitpunkt der indirekten Wiedergabe abzustellen.
Für den Konjunktiv I stehen daher nur drei Zeitformen zur Verfügung, die im Folgenden an Beispielen erklärt werden.
Gleichzeitigkeit von Geschehen und Wiedergabe durch den Dritten [Bearbeiten]Tom sagt: „Ich gehe heute ins Kino.“ (= direkte Rede)
wird zu
Tom sagt, er gehe heute ins Kino. (= indirekte Rede mit Hilfe einer Konjunktiv-I-Form; wegen der Gleichzeitigkeit des Geschehens mit der Äußerung Toms wird die Zeitform des Konjunktiv I genommen, die sich am Indikativ Präsens orientiert)
Tom sagte gestern: „Ich gehe ins Kino.“ (= direkte Rede)
wird zu
Tom sagte gestern, dass er ins Kino gehe. (= indirekte Rede mit Hilfe einer Konjunktiv-I-Form; wegen der Gleichzeitigkeit von Geschehen und Äußerung durch Tom ist Konjunktiv I Präsens richtig)
Tom berichtet: „Wir gehen in die Schule.“ (= direkte Rede)
wird zu
Tom berichtet, dass sie in die Schule gehen würden. (= indirekte Rede mit Hilfe der Konjunktiv-II-Form und „würde“, orientiert am Indikativ Präteritum; Konjunktiv I, orientiert am Indikativ Präsens, wäre „sie gehen“, da dies mit der Indikativform identisch ist, versucht man die Konjunktiv-II-Form, diese wäre „sie gingen“, auch diese entspricht dem Indikativ, also kann man die Ersatzform mit „würde“ wählen)
Vorzeitigkeit des Geschehens in Bezug auf die Wiedergabe durch den Dritten [Bearbeiten]Tom erzählt: „Wir waren gestern im Schwimmbad.“ (= direkte Rede)
wird zu
Tom erzählt, dass sie gestern im Schwimmbad gewesen seien. (= indirekte Rede; der Besuch des Schwimmbads war vor dem Bericht Toms; daher bedient man sich einer Konjunktiv-I-Form, die sich am Indikativ Perfekt orientiert)
Nachzeitigkeit des Geschehens in Bezug auf die Wiedergabe durch den Dritten [Bearbeiten]Tom berichtete: „Daniel wird gleich in die Schule gehen.“ (= direkte Rede)
wird zu
Tom berichtete, dass Daniel gleich in die Schule gehen werde. (= indirekte Rede; der Gang in die Schule ist dem Bericht durch Tom zeitlich nachgelagert; richtig ist daher der Konjunktiv I Futur)
Andere Verwendungen [Bearbeiten]Außerdem bildet er die Wunschform (Optativ) der 1. und 3. Person Singular und Plural, wobei oft die Wortstellung invertiert wird:
Es lebe der König!
Dein Reich komme, Dein Wille geschehe.
Konjunktiv I ist auch bei der Aufforderungsform (Jussiv) an die 3. Person Singular und Plural im Gebrauch:
Man nehme, wenn man hat, ein halbes Pfund Butter.
Gehen wir! (letzteres ist nur durch Betonung unterscheidbar von der Frageform: „Gehen wir?“).