Nach langem Suchen habe ich jetzt auch die AGB gefunden:
https://www1.digitaledienste.web.de/popup/club/agb/?si=YPQP.1e8ZKN.CWU9v.21***#clubangebot
11. Zurückbehaltungsrecht von WEB.DE / Sperrung von Leistungen
Soweit der Nutzer mit seiner Zahlungspflicht für entgeltliche Leistungsbestandteile in Verzug gerät, ist die WEB.DE AG berechtigt, weitere - auch unentgeltliche - Leistungen vorläufig zu sperren. Dies geschieht insbesondere, um den Nutzer von der Inanspruchnahme weiterer entgeltlicher Leistungen abzuhalten.
Dir passiert also nix, ignoriere es einfach.
In Deutschland kommt ein Vertrag erst dann wirksam zu Stande, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen VOR VERTRAGSABSCHLUSS nachweislich bestätigt worden sind. Ein Klick auf ein Kästchen "hab's gelesen" reicht nach Gerichtsurteilen nicht aus.