schmarn!!
"Reifeprüfung ab 2005 - Beschreibung und vorläufige Empfehlung
Polnische Reifeprüfung 2005
Beschreibung
Die Reifeprüfung wird in Polen 2005 nach einem neuen Modus abgenommen, den
wir wie folgt interpretieren. Die ihrem Gegenstand entsprechend relativ
komplizierte Darstellung wird transparenter, wenn man gleichzeitig das
entsprechende Zeugnismuster "Swiadectwo dojrzalosci, 2005" (siehe unter
"Zeugnisse") vor Augen hat.
* Die Reifeprüfung ist in den Fächern Polnisch und Moderne
Fremdsprache
mündlich und schriftlich abzulegen. Sie ist in einem weiteren
Wahlpflichtfach schriftlich abzulegen.
Die Reifeprüfung kann zusätzlich schriftlich in drei weiteren
Wahlfächern abgelegt werden. Soweit es sich bei einem dieser Wahlfächer um
eine weitere Fremdsprache handelt, ist in diesem Fach auch eine mündliche
Prüfung abzulegen.
* Die schriftliche Reifeprüfung ist in allen Fächern, in denen sie
abgelegt wird, auf dem Grundniveau (poziom podstawowy) abzulegen. Sie kann
in allen Fächern zusätzlich auf dem Erweiterten Niveau (poziom
rozszerzony)
abgelegt werden. Der in der erweiterten Prüfung erreichte Punktewert hebt
also, selbst wenn er niedrig ausfällt, in jedem Fall die Gesamtpunktzahl.
Die mündliche Prüfung wird immer nur auf einer Niveaustufe abgelegt.
In der mündlichen Prüfung Polnisch entfällt die Unterscheidung von
Grundniveau und Erweitertem Niveau, die mündliche Prüfung in der
Pflichtfremdsprache ist entweder auf dem Grundniveau oder auf dem
Erweiterten Niveau abzulegen, eine ggf. gewählte zweite Fremdsprache kann
mündlich nur auf dem Erweiterten Niveau abgelegt werden.
* Die Leistungen werden in den Pflichtfächern auf dem Grundniveau
sowie
auch in den mündlichen Pflichtfächern in einer Skala von 0-100 mit dem
Wert
30 als unterstem Bestehenswert benotet. Auf dem erweiterten Niveau im
schriftlichen Pflichtteil sowie im gesamten Wahlbereich gibt es innerhalb
der Skala von 0-100 keinen unteren Bestehenswert.
* Für das Bestehen der Reifeprüfung sind mindestens 150 Punkte
erforderlich. Diese Zahl setzt sich zusammen aus 90 Punkten in der
schriftlichen Prüfung auf dem Grundniveau für die drei Pflichtfächer sowie
60 Punkten aus dem mündlichen Pflichtteil.
(An den zweisprachigen Schulen der (z.B. weißrussischen)
Minderheiten
tritt die Minderheitensprache als weiteres Pflichtfach hinzu, so dass sich
das Bestehensminimum um 60 Punkte erhöht.)
* Die polnischen Hochschulen sind weitgehend frei in der Akzeptanz der
Reifezeugnisse. Sie können Bewerber, die ausschließlich oder in den für
die
jeweilige Studienrichtung entscheidenden Fächern Leistungen nur auf der
Grundstufe nachweisen, einer Aufnahmeprüfung unterziehen oder auch ganz
abweisen.
Vorläufige Empfehlung
* Die Berechnung einer Durchschnittsnote muß in jedem Fall von den für
das Bestehen erforderlichen 150 Punkten als Mindestwert ausgehen. (Im
seltenen Fall der zweisprachigen Minderheitenschulen 210 Punkte, die unten
angegebenen Maximalwerte erhöhen sich jeweils um 200.)
* Als Maximalwert könnten die im äußersten Fall zu erreichenden 1400
(bei Fremdsprache als Wahlfach: 1500) Punkte genommen werden. Damit wäre
die
Wahl möglichst vieler Prüfungsfächer als Positivum an sich gewürdigt.
Unverhältnismäßig benachteiligt wären aber doch wohl Bewerber mit einer
geringen Zahl von Prüfungsfächer. Sachgerechter scheint, den im Hinblick
auf
die Zahl der gewählten Prüfungsfächer im äußersten Fall zu erreichenden
Wert
als Maximalwert zu nehmen, also:
3 Prüfungsfächer
Maximalwert:
800 Punkte
4 Prüfungsfächer
Maximalwert:
1000 Punkte (1100 bei Fremdsprache als Wahlfach)
5 Prüfungsfächer
Maximalwert:
1200 Punkte (1300 bei Fremdsprache als Wahlfach)
6 Prüfungsfächer
Maximalwert:
1400 Punkte (1500 bei Fremdsprache als Wahlfach)."
Eine weitere Erhöhung des Maximalwertes erfolgt bei einem Prüfungsteil des
entsprechenden Faches in deutscher Sprache.
Die Berechnung der eigentlichen deutschen Durchschnittsnote erfolgt auf
Grundlage dieser Daten bach der modifizierten bayerischen Formel.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenbank www.anabin.de
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe 21