tak chyba ze masz coś z tego )
die die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) entspricht,
b) die das Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II besitzen (DSD II)
c) die das „Kleine Deutsche Sprachdiplom“ (KDS) oder das „Große Deutsche Sprachdiplom“(GDS), verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität zu München, besitzen
d) die die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe Instituts im Inland bzw. im Ausland (unter fachlicher Verantwortung des Goethe-Instituts) bestanden haben
e) die eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert haben
f) die die „Deutsche Sprachprüfung“ (DSH) unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule bestanden haben.