Wenn jemand minderjährig ist, kann man einen Antrag auf den vorläufigen Personalausweis stellen. Wenn ich mich nicht irre, ist er 5 Jahre lang gültig. Man muss noch hervorheben, dass derzeit die Wartezeit auf einen neuen Personalausweis ein bisschen lang sein kann, weil alle Polen bis Ende 2007 seine alten Personalausweise wecheln müssen.
mit freundlichen Grüßen
Maciek