my z obywatelsttwem jestesmy poznymi pzresiedlancami
Kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?
Sie sind ab dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen?
Dann haben Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Die Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahmeberechtigung haben Sie direkt bei der Einreise nach Deutschland vom Bundesverwaltungsamt in Friedland erhalten.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland zur Schule gehen, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs. Bitte lesen Sie auch das Merkblatt zum Integrationskurs.
Sie sind vor dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen?
Wenn Sie noch keinen Sprachkurs gemacht haben, der von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wurde, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs.
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung stellen. Den können Sie formlos per Post oder Fax an folgende Adresse schicken: