Vermittlungsvertrag - Regulamin - Prośba o pomoc w zrozumieniu

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Cześć. Staram się o pracę w niemczech. Ogólnie z niemieckim radzę sobie na poziomie komunikatywnym.Dziś jednak dostałam formularz do wypełnienia ale niestety nie potrafię w całości zrozumieć regulaminu. Czy moglibyście mi pomóc? Będę wdzięczna za jakąkolwiek pomoc. Pozdrawiam!

§5Der Auftraggeber bestätigt mit seinem Unterschrift, dass er im Besitz eines Vermittlungsgutscheines ist und dieser noch mindestens
14 Tage, ab dem Datum des Zustandekommens des Vermittlungsvertrages, gültig ist. Falls der Auftraggeber im Besitz des
Vermittlungsgutscheines ist, aber bei erfolgreicher Arbeitsvermittlung durch den o. g. Arbeitsvermittler kein Vermittlungsgutschein
im Originalform innerhalb von 14 Tagen nach Abschlusses eines gültigen Arbeitsvertrages bei dem Arbeitsvermittler vorgelegt
wurde. So wird der auf dem Vermittlungsgutschein ausgewiesene Betrag (in der Regel 2.000,00 EUR) dem Auftraggeber von
dem Arbeitsvermittler in Rechnung gestellt. Dieser ausgewiesene Betrag ist dann binnen 14 Tagen zu zahlen.

§7
Der Auftraggeber willigt hiermit nach Maßgabe des § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) ein, dass der Vermittler personenbezogene
Daten, die für die Verrichtung der Vermittlungstätigkeit erforderlich sind, erhebt, verarbeitet und nutzt. Der Auftraggeber
ist insbesondere damit einverstanden, dass der Vermittler diese Daten im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit dritten Personen oder
Einrichtungen zum Zwecke der Verarbeitung oder Nutzung übermittelt.

§8
Die Vermittlungsvergütung beträgt 2.000,00 Euro. Für die Schwerbehinderte und Langzeitarbeitslose 2.500,00 Euro.
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung – (SGB III) § 421 SGB III
(1) Haben Sie mit einem privaten Vermittler einen Vermittlungsvertrag geschlossen und ihm den Vermittlungsgutschein vor
gelegt, ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch das Arbeitsamt
gestundet. Ihnen entstehen also durch die Inanspruchnahme des Arbeitsvermittlers keine Kosten.

§9
Nach 6 Wochen erfolgreicher Beschäftigung erhält der Auftraggeber (der von dem Arbeitsvermittler vermittelte Beschäftigte)
eine Prämie in Höhe von 100 EUR, wenn der Beschäftigte den Vermittlungsgutschein im Original und eine Vermittlungs- und
Beschäftigungsbestätigung vom Arbeitgeber bei dem Arbeitsvermittler vorgelegt hat. Diese Leistung von dem Arbeitsvermittler ist
freiwillig. Ein Praktikum zählt zu der Beschäftigung nicht.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Arbeitsvermittler.

Darüber hinaus bestätige ich mit meiner Unterschrift die Richtigkeit der von mir zu meiner Person gemachten Angaben.
A, co już jest dla ciebie jasne? Mogłabyś podać?
Jasne są już dla mnie pozostałe paragrafy, których już postanowiłam nie wkleiać.
Ja się pytam o to w tym właśnie tekście. Co już rozumiesz. Nic? Zupełnie nic?
POjedyncze słowa rozumiem ale nie potrafię złapac ogólnego sensu, dlatego też napisałam na tym forum.
Ciekawe. A w innych paragrafach nie było? Ciekawe.
p.s. dlaczego ty w tym forum napisałaś, to wszyscy już dawno wiedzą.
Ktoś mi pomoże ?:)
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