Cytat:
Nie był bym tego taki pewien.
Was gibts da nicht zu verstehen?
"Der Vollzug Geldstrafe wird aufgeschoben mit einer probezeit von 2 Jahren."
Eine bedingt ausgesprochene Strafe wird während der festgelegten Probezeit nicht vollzogen. Begehen Sie während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen, kann der Vollzug angeordnet werden.
Ist eine Strafe hingegen unbedingt ausgesprochen, wird sie nach Rechtskraft des Urteils vollzogen, das heisst, die Geldstrafe muss bezahlt und/oder die Freiheitsstrafe verbüsst werden.
Vergleichen Sie hierzu folgende Gesetzesbestimmungen:
Art. 42 Strafgesetzbuch (StGB) - Bedingte Strafen
Art. 43 Strafgesetzbuch (StGB) - Teilbedingte Strafen
Art. 44 Strafgesetzbuch (StGB) - Gemeinsame Bestimmungen (Probezeit)
Art. 45 Strafgesetzbuch (StGB) - Gemeinsame Bestimmungen (Bewährung)
Art. 46 Strafgesetzbuch (StGB) - Gemeinsame Bestimmungen (Nichtbewährung)
edytowany przez forum_germanin: 21 gru 2010