§193 Abs. 3 VVG:
Cytat:
(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen [...] eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst [...] abzuschließen und aufrechtzuerhalten;
Die Frage ist: Gilt EKUZ als "in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenes Versicherungsunternehmen"?