Perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind für Ihre Einbürgerung nicht erforderlich. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn Sie sich im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden auf Deutsch zurecht finden und Sie - entsprechend Ihrem Alter und Bildungsstand - ein Gespräch auf Deutsch führen können. Dazu gehört, dass Sie Texte des alltäglichen Lebens verstehen und mündlich wiedergeben können.
Unterschiedliche Auffassungen bestehen in den Bundesländern, ob auch schriftliche Sprachkenntnisse verlangt werden können. Sie sollten sich daher bei Ihrer Einbürgerungsbehörde über die dort gestellten Anforderungen informieren.
http://www.einbuergerung.de/26_120.htm